Allgemeine Geschäftsbedingungen Personalvermittlung

Fagro Düsseldorf GmbH
Werftstr. 16
40549 Düsseldorf

T +49 (0) 211 417 437 640
E info@fagro.de
www.fagro.de

Sitz der Gesellschaft
Düsseldorf, HRB 634734, USt.-Id.-Nr.: DE271532321

Vertreten durch die Geschäftsführer
Boris Kandels, Lars Nillesen

Aufsichtsbehörde
Agentur für Arbeit Düsseldorf, Josef-Gockeln-Str. 7, 40474 Düsseldorf

 

§ 1 Allgemeines

(1) Die Vertrags- und Geschäftsbeziehungen zwischen Fagro und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen zwischen Fagro und dem Auftraggeber gelten nur insoweit, als sie schriftlich von beiden bestätigt werden. Ansonsten ist die Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ausgeschlossen, auch wenn Fagro ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Fagro unterstützt den Auftraggeber bei der Suche, Ansprache und geeigneter Kandidaten im Rahmen der Personalbeschaffung.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Fagro alle für einen Auftrag erforderlichen Daten oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von Fagro erstellt werden können. Dies gilt insbesondere für Unterlagen, die zur Suche geeigneter Kandidaten benötigt werden, wie z. B. Abfassen einer Stellenbeschreibung bzw. Ermitteln eines Anforderungsprofils.
(4) Hat sich ein durch Fagro vorgeschlagener Kandidat bereits unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, Fagro unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch Fagro zu unterrichten. Unterlässt der Auftraggeber die Unterrichtung und kommt es in diesem Fall zum Vertragsabschluss mit dem Kandidaten, ist Fagro berechtigt, das Vermittlungshonorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

 

§ 2 Vermittlungshonorar

(1) Das Vermittlungshonorar beträgt 33 % vom zukünftigen mit dem vorgeschlagenen Kandidaten vereinbarten Brutto-Jahreseinkommen.
(2) Das der Berechnung zugrundeliegende Bruttojahreseinkommen versteht sich unter Einschluss aller Monatsgehälter, Weihnachtsgratifikation, Urlaubsgeld und variabler Gehaltsbestandteile.
(3) Der Honoraranspruch entsteht, wenn zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und dem von Fagro vorgeschlagenen Kandidaten ein Arbeitsvertrag oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnis begründende Vereinbarung abgeschlossen worden ist. Wird ein Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder wird der vorgeschlagene Kandidat für einen von dem Anforderungsprofil abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch von Fagro nicht.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Fagro unverzüglich den Abschluss einer den Honoraranspruch gemäß § 2 Abs. 3 begründenden Vereinbarung nachzuweisen. Hierbei hat der Auftraggeber gegen-über Fagro die Höhe des vereinbarten Bruttojahreseinkommens unter Einschluss aller Monatsgehälter, Weihnachtsgratifikationen, Urlaubsgeld und variabler Gehaltsbestandteile mitzuteilen.
(5) Sollte der Auftraggeber seiner Verpflichtung aus § 2 Abs. 4 nicht nachkommen, ist Fagro berechtigt, ein für die Qualifikation des Kandidaten marktüblichen Bruttojahreseinkommens zu Grunde zu legen.

 

§ 3 Sonderleistungen und Reisekosten

(1) Sonderleistungen wie z.B. anzeigengestützte Personalsuche in Printmedien oder Eignungstests sind zwischen Fagro und dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren.
(2) Reisekosten, die Fagro im Rahmen eines Auftrags auf Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Kosten, die Kandidaten in Zusammenhang mit sgesprächen entstehen, sind auf Verlangen des Kandidaten vom Auftraggeber zu erstatten.

 

§ 4 Verschwiegenheit & Datenschutz

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Auftrages in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und ins-besondere die ihm übermittelten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber hiergegen und schließt daraufhin der Dritte einen Vertrag mit dem von Fagro nachgewiesenen Kandidat, so schuldet der Auftraggeber die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte. Der Auftraggeber hat die von Fagro übergebenen Unterlagen auf Verlangen von Fagro her-auszugeben. Dies gilt nicht für weitergegebene Unterlagen eines Kandidaten, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag abgeschlossen hat.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Sämtliche Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§ 6 Haftung

Die von Fagro zu einem Kandidat gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Kandidaten bzw. von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte kann Fagro daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Kandidat nicht anderweitig vermittelt wird.

 

§ 7 Stornierung

Der Auftraggeber kann den erteilten Vermittlungsauftrag jederzeit beenden. Hat Fagro zum Beendigungszeitpunkt noch keine Kandidaten präsentiert, wird eine Gebühr von 7,5 % des Bruttojahreseinkommens im Sinne des §2 Abs. 2 fällig. Sind mindestens zwei Kandidaten dem Auftraggeber präsentiert worden oder es waren persönliche Gespräche terminiert, erhöht sich die Gebühr auf 15%. Darüber hinaus sind Fagro sämtliche entstandenen Sonderleistungen und Reisekosten zu erstatten. Dies gilt insbesondere für Stellenanzeigen, die bereits in Auftrag gegeben, aber noch nicht veröffentlicht worden sind.

 

§ 8 Werbewiderspruchsrecht

Fagro führt Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch. Dem Auftraggeber steht ein jederzeitiges Widerspruchsrecht gemäß § 28 Abs.4 BDSG gegen die Verwendung seiner personenbezogenen Daten für diese Zwecke zu.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Abreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist im Sinne der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine gültige Regelung, mit welcher der wirtschaftliche Zweck der ungültigen Bestimmung in bestmöglicherweise Weise erreicht wird, zu ersetzen.

 

§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Fagro Düsseldorf GmbH
Werftstr. 16
40549 Düsseldorf

Geschäftsführer: Boris Kandels, Lars Nillesen
Amtsgericht Düsseldorf, HRB Nr. 63474, Sitz: Düsseldorf

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