Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

 

  1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen

    (1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die jeweiligen Gewinnspielaktionen werden auf der Instagram- & TikTok-Seite von Fagro Düsseldorf geführt.

    (2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Fagro Düsseldorf GmbH, Werftstraße 16 in 40549 Düsseldorf (nachfolgend Fagro).

    (3) Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

    (4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder TikTok, es wird weder von Facebook, Instagram oder TikTok gesponsert, unterstützt noch organisiert.

 

  1. Teilnahme

    1) Am Gewinnspiel teilnahmeberechtigt sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

    (2) Teilnahmeberechtigte nehmen an dem Gewinnspiel teil, indem sie unserem Instagram-Account @fagrodusseldorf und/oder TikTok @fagroduesseldorf folgen, den Gewinnspiel-Post auf der Plattform vom 02.09.2022 liken, teilen in der eigenen Story bzw. reposten bei TIkTok, eine andere Person im Beitrag markieren sowie die Frage in den Kommentaren beantworten.

    (3) Die Teilnahme ist bis zum Ablauf des 18.09.2022 möglich.

 

  1. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

    (1) Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlost Fagro 3×2 Konzertkarten für das Konzert in der Lanxess Arena am 28.09.2022 mit Eintritt in die VIP-Lounge inklusive freien Getränken und Speisen.

    (2) Die Gewinner werden am 21.09.2022 unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern ermittelt. Die Gewinner werde per Zufallsverfahren ausgewählt. Alle Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihr Benutzername auf Instagram bzw. TikTok zum Zweck der Nachverfolgung des Gewinners und des fairen Spielablaufs im Falle des Gewinns veröffentlicht wird. Die Gewinner werden von der Fagro Düsseldorf GmbH persönlich in einer Nachricht, via genutzte Plattform, über den Gewinn informiert. Die Eintrittskarten werden am Konzertabend persönlich übergeben.

    (3) Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist von 3 Tagen keine Nachricht bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Fagro ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen und neue Gewinner zu benennen.

    (4) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder dessen Wert ausgezahlt werden.

 

  1. Nutzungsrechtseinräumung

    (1) Der Teilnehmer garantiert, das Recht der von ihm verlinkten Person eingeräumt zu haben, jenen unter dem von uns angegeben Foto in einem Kommentar zu markieren.

    (2) Sollten Teilnehmer Fotos im Rahmen des Gewinnspiels zuschicken gilt: Der Teilnehmer räumt Fagro an dem von ihm verwendeten Foto nachfolgende das einfache und zeitliche Recht zur Speicherung des Fotos auf einem Server ein.

 

  1. Pflichten des Teilnehmers:

    (1) Der Teilnehmer versichert, dass er keine Inhalte übersenden, welche gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzten oder in sonstiger Weise unzulässig sind.

    Unzulässig sind insbesondere Inhalte,
    – für deren Verwendung der Teilnehmer nicht die erforderlichen Nutzungsrechte hat,
    – die das Recht anderer auf Schutz der Privatsphäre oder sonstige Persönlichkeitsrechte, insbesondere das Recht am eigenen Bild, verletzen,
    – mit pornographischen, obszönen oder herabwürdigenden Motiven,
    – die verleumderisch oder ehrverletzend sind oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten,
    – die Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- oder sonstige Rechte anderer verletzen und/oder rechtlich verfolgt werden können.

    (2) Der Teilnehmer ist verpflichtet,
    – sich vor dem Hochladen jeglicher Inhalte zu versichern, dass deren Verwendung rechtlich zulässig ist,
    – Fagro unverzüglich zu informieren, wenn er feststellt, dass er rechtswidrige Inhalte auf hochgeladen oder verbreitet hat.

    (3) Der Teilnehmer verpflichtet sich darüber hinaus, es zu unterlassen,
    – Inhalte einzustellen, die kommerzielle Interessen verfolgen.
    – den Versuch zu unternehmen, unberechtigten Zugriff auf Daten Dritter zu erlangen,

    (4) Fagro Düsseldorf GmbH hält sich für den Fall grober oder wiederholter Pflichtverletzungen des Teilnehmers das Recht vor, den Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

    (5) Der Teilnehmer stellt Fagro von sämtlichen begründeten Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung seiner Pflichten resultieren. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Verpflichtung, KARE von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

 

  1. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

    Fagro behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

 

  1. Datenschutz

    Fagro ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern Fagro diese selbst verarbeitet. Fagro wird die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Fagro wird die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.

    Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen.

 

  1. Schlussbestimmungen

    (1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.

    (2) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.

    *) Die männliche Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht z.B. für die geschlechtsneutrale Bezeichnung. Angesprochen und Willkommen sind alle Menschen, gleich welchen Geschlechts (m/w/d).